Tag und Nacht – Bestatter

Familiengesetz 

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Beratung und Unterstützung

Wir beraten Sie und bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung

Umgeben von einem freundlichen, bestens geschulten und informierten Team stehen wir Ihnen mit aller notwendigen Unterstützung und Diskretion jederzeit zur Verfügung, um alles bis ins kleinste Detail zu organisieren und zu betreuen Sie in diesen schwierigen Zeiten mit Respekt und Würde.

Familien haben das Recht darauf

  • Verwenden Sie das Bestattungsinstitut ihrer Wahl
  • Beteiligen Sie sich auf Wunsch an Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Verstorbenen
  • Dem Verstorbenen persönliche Kleidung anziehen
  • Seien Sie anwesend, wenn der Verstorbene in den Sarg gelegt wird
  • Wählen Sie das Bestattungsdomizil, das bei der Familie sein kann
  • Sehen Sie den Verstorbenen im Leichensaal oder in der Gruft wieder
  • Legen Sie den Ort der Zeremonie und die Art der Zeremonie fest
  • Wählen Sie den Tag und die Uhrzeit der Zeremonie in Absprache mit dem Bestattungsdienst der Gemeinde.
    Familien haben etwa 36 bis 72 Stunden bis zur Zeremonie Zeit, bei Bedarf sogar noch mehr.
  • Nehmen Sie vor der Zeremonie am Schließen des Sarges teil und legen Sie dort persönliche Gegenstände ab
  • Bestimmen Sie Verwandte oder Freunde, die den Sarg, das Kreuz, die Blumen und gegebenenfalls das Foto tragen
  • Folgen Sie dem Leichenwagen zum Ort der Zeremonie: Kirche, Totenkapelle, Tempel, Moschee, Kingdom House, Krematorium, Friedhof, …
  • Seien Sie bei der Beisetzung des Sarges auf dem Friedhof, der Aschenurne im Grab, der Asche im Grab oder im Garten der Erinnerung dabei
  • Nach der Einäscherung frei über die Asche, die Aschenurne verfügen und über deren Bestattungsort entscheiden (nur in der Schweiz gültig)
  • Fordern Sie telefonisch ein Angebot an, einschließlich aller Kosten, Ohne zu vergessen Kostenvorschüsse für die Traueranzeige, Anzeigen, Einäscherungssteuer, Kirchengebühren, Organist, Kirchenchor, Glas-Agape nach der Trauung, falls gewünscht, …